Zur Sicherstellung einer ausreichenden Wasserversorgung im Brandfall sind Feuerlöschbrunnen vor allem in ländlichen Gebieten unabdinglich. Besteht keine ausreichende Versorgung, wird die Herstellung eines Feuerlöschbrunnens – entweder als Saugbrunnen oder mit Tiefpumpe – nach DIN-Norm oftmals als Auflage durch die Behörden für die Genehmigung eines Bauwerkes vorgegeben.
Feuerlöschbrunnen müssen in regelmäßigen Abständen auf Funktionalität und geförderte Wassermenge überprüft werden, um eine entsprechende Löschwasserversorgung sicherzustellen.